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Aktuelle Hinweise, Fragen und
Antworten zur großelternbox

Aktuelle Hinweise, Fragen und
Antworten zur großelternbox

Haben Sie
Fragen?

Wir stehen Ihnen telefonisch oder
per E-Mail gerne zur Verfügung:
0 800 621 777 2

1. Die „großelternbox“

Was ist die großelternbox?

Die großelternbox unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige. Sie liefert monatlich, kostenlos auf den Bedarf abgestimmte Hilfsmittel zum Verbrauch, um die häusliche Pflege zu erleichtern.

Hintergrundinformation zum veränderten Erstattungsbetrag
(von 60 Euro auf 40 Euro)

Im März 2021 hat die Bundesregierung den monatlichen maximalen Erstattungsbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Rahmen der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung von 40 Euro auf 60 Euro angehoben. Diese Erhöhung läuft zum 31.12.2021 aus. Dies hat zur Folge, dass der monatliche Erstattungsbetrag ab dem 01.01.2022 auf den ursprünglichen gesetzlichen Höchstbetrag von 40 Euro herabgesetzt wird.

Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die großelternbox?

Sind die folgenden Kriterien erfüllt, können Sie gemäß § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI die kostenlosen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat beantragen:

· Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5) vor.
· Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer
  Einrichtung für betreutes Wohnen und wird von dort aus gepflegt.
· Die Pflege zuhause findet mit Unterstützung von Privatpersonen statt (Angehörige, Nachbarn etc.).

Was muss ich tun, um die großelternbox kostenlos zu erhalten?

· Füllen Sie das Formular gerne direkt online über den Button großelternbox beantragen aus. Sie können den Antrag gleich digital unterschreiben, so wird die Bearbeitung beschleunigt und Sie erhalten schneller Ihre erste Lieferung.

· Gerne beraten wir Sie kostenfrei unter Tel. 0 800 621 777 2.
Nach der Rücksendung des ausgefüllten Formulars an uns, leiten wir dieses an die entsprechende Pflegekasse weiter und liefern Ihnen nach Freigabe unverzüglich die gewünschte großelternbox.

· Sind Sie privatversichert, benötigen wir ebenfalls das großelternbox-Formular von Ihnen. Eine Antragsstellung bei der privaten Pflegeversicherung ist nicht erforderlich. Nach der Lieferung erhalten Sie von uns eine Rechnung, die voll erstattungsfähig ist, mehr dazu unter Punkt 5.

Habe ich trotz Pflegedienst Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Was viele nicht wissen: Angehörige haben für ihre Pflegeleistung grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, auch wenn sie den Pflegebedürftigen zusammen mit einem Pflegedienst betreuen, der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt

Ich habe noch keinen Pflegegrad. Kann ich die großelternbox trotzdem beantragen?

Sobald Sie einen Pflegegrad beantragt haben können Sie auch schon die großelternbox beantragen. Das kann zeitgleich passieren. Sie müssen nicht erst die Bestätigung der Pflegekasse abwarten.

Was passiert, wenn die Kasse den Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ablehnt?

Wenn die Pflegekasse den Antrag auf die Erstattung von Pflegehilfsmitteln nicht zustimmt, bekommen Sie keine großelternbox zugesendet und es entstehen keine Kosten.

Kann ich die großelternbox-Varianten monatlich wechseln?

Ja, das können Sie ganz einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer online erledigen.Schauen Sie gerne einmal unter dem folgenden Link vorbei großelternbox ändern.

Wir nehmen Ihre Änderungswünsche auch gerne per Anruf oder E-Mail, unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und der gewünschten großelternbox-Variante, entgegen. So können Sie jeden Monat neu entscheiden, welche Variante Sie im Folgemonat beziehen möchten.

Ich beziehe meine Pflegehilfsmittel bereits über einen anderen Anbieter. Was muss ich tun?

Schön, dass Sie schon Ihren gesetzlichen Anspruch nutzen. Wenn Sie diesen zukünftig mit der großelternbox abdecken möchten, kündigen Sie bitte Ihren alten Anbieter. Für die Pflegekassen benötigen wir ein sogenanntes Leistungserbringer-Wechsel Formular, um Sie mit der großelternbox beliefern zu können. Das Wechsel Formular finden Sie hier. Bitte beantragen Sie die großelternbox entweder über unser Online Formular, in dem Sie angeben können, dass es einen Anbieterwechsel gibt, oder kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch unter 0 800 621 777 2. Nachdem das großelternbox Formular bei uns eingegangen ist, übernehmen wir alles Weitere für Sie.

Muss ich den Antrag jeden Monat neu stellen?

Nein. Ihr Antrag wird von der Pflegekasse meist unbefristet genehmigt. Bei befristeten Genehmigungen wird nach Ende der Genehmigung erneut geprüft, ob weiterhin ein Bedarf an Pflegemitteln besteht. Gerne nehmen wir bereits vor Endung der Befristung Kontakt mit Ihnen auf, um die Genehmigung erneut zu prüfen.

Grundsätzlich gilt allerdings: Solange die pflegebedürftige Person zu Hause versorgt wird, gilt der Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Die meisten Pflegekassen bewilligen die großelternbox auf unbestimmte Zeit oder mindestens für ein Jahr.

Kann ich meine Bestellung nachträglich ändern oder stornieren?

Sie können Ihre Bestellung jederzeit ändern, um die Produkte an Ihren Bedarf anzupassen. Sobald die Bestellung verschickt ist, greift die Änderung jedoch erst für die nächste Lieferung im darauffolgenden Monat. Eine Stornierung ist ebenfalls jederzeit online, per Telefon oder E-Mail möglich. Auch hier müssen wir prüfen, ob der Versand schon erfolgt ist und sprechen dann im Einzelfall das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

2. Produkte in der „großelternbox“

3. Ihre Kundendaten

Wo finde ich die Kundennummer?

Die Kundennummer finden Sie auf unseren Schreiben oder oben rechts im Lieferschein.

Wie kann ich meine Adresse ändern?

Sie können uns diese Änderung einfach und bequem auf unserer Änderungsseite großelternbox ändern mitteilen oder Sie kontaktieren uns per E-Mail oder telefonisch. Wir passen die Anschrift gerne an.

Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?

Änderungen der persönlichen Daten können Sie einfach und bequem auf unserer Änderungsseite großelternbox ändern mitteilen oder Sie kontaktieren uns per E-Mail oder telefonisch. Wir passen Ihre persönlichen Daten gerne in unserem System an.

Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Wir legen größten Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Ein gewissenhafter Umgang mit Ihren sensiblen Daten ist uns enorm wichtig. Weitere Informationen finden Sie hier.

4. Kosten und Bezahlung

Wer kommt für die Kosten auf

Sie nehmen mit der großelternbox einen gesetzlichen Anspruch wahr, welcher durch das Formular beantragt und bei Erfüllen der Voraussetzungen von den gesetzlichen Kassen bewilligt wird. Die Kosten tragen dann die Pflegekassen. Sind Sie Privatversichert erhalten Sie von uns eine Rechnung, die nach Begleichen wie gewohnt bei der zuständigen Kasse eingereicht werden kann. Nach § 40 Abs. 2 SGB XI besteht Anspruch auf volle Rückerstattung.

Was passiert, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

Wenn die Pflegekasse den Antrag auf die Erstattung von Pflegehilfsmitteln nicht zustimmt, bekommen Sie keine großelternbox zugesendet und es entstehen keine Kosten.

5. Private Versicherung

Gibt es einen Unterschied, wenn man privat versichert ist?

Als Privatversicherter gehen Sie in Vorleistung und erhalten von uns eine Rechnung in Höhe von bis zu 40 Euro je Lieferung. Diese ist bei der zuständigen Kasse voll erstattungsfähig. Sollte die pflegebedürftige Person zudem beihilfeberechtigt sein, ist die Rechnung beim Beihilfebemessungssatz voll erstattungsfähig.

6. Lieferung

Ich habe eine Kostenzusage von meiner Pflegekasse erhalten – die großelternbox wurde aber noch nicht geliefert.

Sobald wir die Kostenzusage erhalten, beauftragen wir innerhalb weniger Tage die erste Lieferung. Sollte die Zusage am Ende des Monats eingehen, kann es sein, dass Sie Ihre Lieferung erst am Anfang des Folgemonats erhalten, da eine Lieferung immer im Versandmonat zugestellt werden muss.

Die Kostenzusage gilt auch für vergangene Monate. Bekomme ich die großelternbox rückwirkend nachgeliefert?

Die erste großelternbox erhalten Sie für den derzeitigen Versorgungsmonat. Diese wird nach der Bearbeitung der Kostenzusage versandt. Eine rückwirkende Lieferung für vergangene Monate ist nicht möglich, da die Pflegekasse die Kosten nicht trägt.

Meine großelternbox ist nicht zum erwarteten Zeitpunkt eingetroffen. Was soll ich tun?

Durch die aktuelle Lage kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Unser Ziel ist es, die Box im Versorgungsmonat auszuliefern. Daher kann es von gewohnten Liefertagen abweichen. Wir stehen eng mit unserem Lieferanten im Kontakt, um eine bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Auch unser Lieferant arbeitet Tag & Nacht, um die Herausforderungen zu bewältigen. Ist Ihre Lieferung bis zum 20. des Monats nicht bei Ihnen eingegangen, melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir prüfen den Sachverhalt dann gerne unmittelbar für Sie.

Gerne versenden wir auch die Sendungsverfolgungsnummer, wenn uns eine E-Mail-Adresse vorliegt.

Ich habe den Antrag vor langer Zeit abgeschickt, aber noch keine Box erhalten.

Wichtig ist, dass der Antrag vollständig ausgefüllt (gekennzeichnete Pflichtfelder) & unterschrieben ist – so kann der Antrag ohne Umwege bearbeitet werden!

Je nach Kasse kann die Bearbeitung der Anträge hier jedoch zwischen wenigen Tagen bis hin zu mehreren Wochen dauern.

Wie erfahre ich, ob es Lieferengpässe gibt?

Sollten sich Änderungen in der Versorgung ergeben, informieren wir unsere Kunden grundsätzlich per E-Mail. Liegt uns keine E-Mail Adresse vor, versuchen wir auf einem anderen Weg Kontakt aufzunehmen, damit wir mit jedem Kunden den individuellen Bedarf abstimmen können! Sie finden die neusten Informationen aber auch immer auf der großelternbox Seite und auf der Seite, auf der Sie sich gerade befinden.

Wer liefert die großelternbox?

Der Versand erfolgt direkt durch uns und unseren Partner DHL.

Wie hoch sind die Versandkosten?

Wir übernehmen die Versandkosten für Sie!

Wann kommt die großelternbox bei mir an?

Die großelternbox wird einmal im Monat an Sie verschickt und kommt ungefähr zum selben Zeitpunkt an wie die Lieferung im Vormonat. Wenn Sie es wünschen und wir eine E-Mail-Adresse von Ihnen haben, erhalten Sie zudem eine Sendungsverfolgungsnummer, um den genauen Zeitpunkt nachvollziehen zu können.

Ich habe die großelternbox unvollständig erhalten. Was kann ich tun?

Nehmen Sie gerne Kontakt per Telefon (0 800 621 777 2) oder E-Mail zu uns auf, damit wir uns direkt persönlich darum kümmern können.

Was passiert, wenn wir nicht zu Hause sind?

Kann der Lieferant Ihnen das Paket nicht persönlich zustellen, finden Sie im Briefkasten eine Benachrichtigungskarte. Auf dieser finden Sie Informationen des Lieferanten, wie Sie online oder telefonisch einen Liefertermin oder Ablageort bestimmen können. Falls Sie sich nicht melden sollten, wird automatisch eine zweite Zustellung am Folgetag ausgelöst. Ist auch dieser Versuch nicht erfolgreich gewesen, haben Sie fünf Tage Zeit entweder online oder telefonisch Kontakt zum Lieferanten aufzunehmen und den Drittversuch abzustimmen. Mit diesem Service wollen wir sicherstellen, dass Pakete sicher bei Ihnen ankommen und Sie Lieferungen nicht in Paketshops abholen müssen.

Kann ich die Lieferung pausieren?

Wenn sich Ihre Pflegesituation ändert, können wir den Lieferrhythmus der großelternbox an Ihre Bedürfnisse anpassen. Ist die pflegebedürftige Person z.B. länger als einen Monat in Kurzzeitpflege oder im Krankenhaus pausieren wir die Lieferung gerne, sobald wir von Ihnen den Hinweis erhalten. Oder passt die Menge der Produkte nicht zu Ihrem Bedarf nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, für einen anderen Lieferintervall bzw. eine Lieferpause.

Sie können ebenfalls über die Änderungsseite großelternbox ändern Ihr Lieferintervall ändern und an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Haben Sie
Fragen?

Wir stehen Ihnen telefonisch oder
per E-Mail gerne zur Verfügung:
0 800 621 777 2

7. großelternbox anpassen